Was Unternehmen vor dem Umzug in Lörrach festlegen sollten
Gebäudewege: Für Lörrach werden Start- und Zielgebäude nicht aus allgemeinen Ortsdaten abgeleitet. Bei Bereichen wie Stetten, Tüllingen und Tumringen erfasst die Projektaufnahme die tatsächlich nutzbaren Wege und Räume.
Fahrt zum Ziel: Für die Relation nach Freiburg im Breisgau oder Villingen-Schwenningen werden Fahrabschnitt, Ankunftsfenster und Entladebeginn separat festgelegt. Angaben zu B 317 und A 35 sind Orientierungspunkte und keine pauschale Zufahrtsfreigabe.
Ladeplanung: Für den Ladepunkt werden Fahrzeugmaße, Wendefläche und zulässige Standzeit zusammengeführt. Orientierungspunkte wie Bahnhof Lörrach und Dreiländergalerie dienen nicht als pauschale Freigabe.
Einsatzfreigabe: Verbindlich sind für Lörrach ausschließlich die am Start- und Zielobjekt bestätigten Bedingungen. Änderungen bei Zufahrt, Standfläche oder Gebäudenutzung fließen vor der Abfahrt in den Einsatzplan ein. Aktuelle kommunale Hinweise werden zusätzlich über das offizielle Stadtportal von Lörrach geprüft.




